Es gilt:
- Befahrungsregeln und Naturschutzgebiete zu beachten
- Die Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen und Schutzgebieten zu befolgen
Darüber hinaus sollte folgendes berücksichtigt werden:
- Schonung der natürlichen Ufer
- Keinen unnötigen Lärm verursachen
- Abstand von Brutbereichen
- Mitnahme des Abfalls
- Uferabstand
- Meldung von Müllfunden unter https://www.gewaesserretter.de
- Wasserwanderrastplätze benutzen